Die folgenden Unterlagen wurden im Nachlass von Friedrich Pfister gefunden. Sie betreffen die 1948 innerhalb der Philosophischen Fakultät der Universität Würzburg geführte Auseinandersetzung um die Wiedereinsetzung des Kunsthistorikers Kurt Gerstenberg. Friedrich Pfisters eigene Haltung in dieser Angelegenheit geht aus den erhaltenen Dokumenten nicht hervor.
Die Originalseiten werden zusammen mit einer durchsuchbaren Textfassung dargestellt, um die Lesbarkeit zu verbessern.
Sehr verehrter Herr Kollege!
Meiner mündlichen Ankündigung entsprechend
erlaube ich mir Ihnen, da Sie in der letzten Fakultäts-
sitzung am 10.12. nicht anwesen sein konnten, mein
Schreiben an den Herrn Rektor, das eine Folge der sehr
schweren Ereignisse dieses Abends darstellt, zur Ein-
sichtsnahme zu überreichen. Es liegt mir ferne, damit
Ihre Stellungnahme und Ihr Urteil beinflussen zu wollen;
ich möchte Sie nur - und ich glaube fast Ihnen das schuldig
zu sein - über die Wirkung dieser Fakultätssitzung auf uns,
die Minderheit, insbesondere Herrn Möbius und mich, zu infor-
mieren. Selbstverständlich steht Ihnen im Dekanat jederzeit
auch das offizielle Protokoll zur Einsichtsnahme zur Verfügung.
Mit besten Grüßen und Wünschen für die Weihnachts-
ferien und höfliche Empfehlung an Ihre
vereehrte Gattin
Ihr ergebener
[Seidlmayer]
Philosophische Fakultät
der
Universität Würzburg
Prof. Dr. Ulrich Noack, Dekan
Würzburg, den 18.7.1948
An das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
München
Betreff: Antrag der Philosophischen Fakultät der Universität Würzburg
auf Wiedereinstellung von Prof. Dr. Kurt Gerstenberg
auf den Lehrstuhl für Neuere Kunstgeschichte.
Nachdem Herr Prof. Kurt Gerstenberg am 1. Juli zum zweiten male durch die Spruchkammer entlastet worden ist, hat die Philosophische Fakultät mit sehr großer Mehrheit beschlossen, die Wiedereinstellung ohne Aufstellung einer Liste zum zweiten male zu beantragen.
Schon vor zwei Jahren war die Entlastung Gerstenbergs für jeden Unvoreingenommenen, der die persönlichen Umstände hier und die Entlastungszeugnisse für Gerstenberg kannte, mit Sicherheit vorauszusehen. Diese Entlastung ist ja auch schon bereits am 3. April 1947 erfolgt. Wenn dann der Kassationshof eingriff, so lag darin keine Verminderung unseres Vertrauens zu einem positiven Ausgang der Sache, sondern es kam damit ja nur eine damals noch übliche Praxis zu fast mechanischem Ausdruck. Erst Mitte Januar 1948 hat dann der Kassationshof die neuerliche Durchführung des Verfahrens angeordnet.
Um dem Wunsch der Militärregierung auf baldige Entscheidung der Fakultät in der Frage des kunstgeschichtlichen Lehrstuhls entgegenkommen zu können, habe ich damals leider Herrn Gerstenberg den Rat gegeben, sich mit einem raschen Verfahren zu begnügen, bei dem er zum „Mitläufer“ erklärt werden würde. Ich tat dies, weil ich nach einem früheren Gespräch mit Herrn Prof. Rheinfelder wußte, daß er kein Bedenken gegen die Berufung eines „Mitläufers“ in unserer Fakultät haben würde, in der wir ja bisher keinen einzigen Pg. von 1933 haben.
Auch der Rektor Prof. Martin äußerte Gerstenberg und mir gegenüber: kein Bedenken zu haben, und hat dann ja auch – wie er uns mitteilte – seine Garantieerklärung zu dem Gesuch der Philosophischen Fakultät Ende März 1948 gegeben.
Diese Garantieerklärung erscheint nun heute der Fakultät, nachdem sogar die Entlastung Gerstenbergs neuerlich am 1. Juli 1948 erfolgt und rechtsgültig geworden ist, doppelt begründet und ihrem Wesen nach unwiderruflich.
Diese letzte Wiederaufnahme des Verfahrens hat Prof. Gerstenberg deswegen unternommen, weil sich zu unserer Verwunderung herausstellte, daß das Staatsministerium, auch unter Bezugnahme auf einen Ministerialerlaß, der sich auf die 20 % ehemaliger Pg. bezieht, uns am 23. April 1948 die Wiedereinstellung von Prof. Gerstenberg verweigerte und zwar „im Hinblick auf die große Zahl der früheren Angehörigen der NSDAP aus dem Jahre 1933, im Bereiche der Universität Würzburg“.
Nachdem jetzt durch die Entlastung von Herrn Gerstenberg dieser nach dem Gesetz nicht mehr unter die Zahl der 20% ehemaliger Pg. [Parteigenosse] gerechnet werden darf, richtet sich unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf jenen Begriff „Bereich der Universität Würzburg“.
Wir stellen nochmals fest, daß es unter den Mitgliedern unserer Fakultät keinen einzigen Pg. von 1933 gibt. Wir können daher nicht verstehen, daß gerade uns ein Gesuch abgelehnt wird, mit dem Hinweis auf die „große Zahl“ der Pg's von 1933. Bei uns, in unserer Fakultät, ist diese Zahl Null.
Dagegen haben wir bei allen bisherigen Neuberufungen nur solche Gelehrte an erster Stelle auf unsere Liste gesetzt, die nicht nur entlastet, sondern überhaupt nicht vom Gesetz betroffen sind. Dies ist nun bereits sieben mal geschehen. Es muß daher tiefstes Befremden erregen, wenn uns in dem einzigen Fall, wo wir aus sehr wohl und lange erwogenen Gründen auf der Wiedereinstellung eines Entlasteten bestehen, uns ein Begriff entgegengehalten wird, der eher aus dem Bereich der nationalsozialistischen Geopolitik zu stammen scheint, als aus Erwägungen, die der Freiheit der Wissenschaft, der individuellen Prüfung des Einzelfalles und der Würdigung des Persönlichkeits- und Qualitätsprinzips gerecht werden.
Einen Begriff wie „Bereich der Universität Würzburg“ muß die Fakultät aus grundsätzlicher Überzeugung auf das Entschiedenste zurückweisen. Er hat weder mit dem Fall von Prof. Gerstenberg innerhalb unserer Fakultät im besonderen, noch mit einer Anerkennung der Wissenschaft als einer Sphäre persönlicher Leistung, individueller Würdigkeit und freiheitlicher Rechtsgleichheit auch nur das allergeringste zu tun. Die Universität ist
kein Raum für statistische Politik, sondern die Stätte in Deutschland, an der es sich entscheiden wird, ob gerade diese erst durch den Nationalsozialismus und Hitler in Deutschland eingeführten Methoden des Vorrangs politischer Regulierung, der äußerlichen und schematischen Verurteilung und der rückwirkenden Verfolgung und Verdächtigung persönlicher Gesinnung, endlich überwunden werden.
Die Anwendung des völlig wissenschaftsfremden Begriffs „Bereich der Universität“ auf den Fall von Prof. Gerstenberg erscheint uns nicht nur darum unerträglich, weil dadurch der Sinn und Buchstabe des Entnazifizierungsgesetzes und Spruchkammerverfahrens durchlöchert wird und dadurch jegliche Rechtssicherheit verloren geht, sondern weil auch gerade bei der Persönlichkeit Gerstenbergs für jeden, der ihn wirklich kennt und die entlastenden Aussagen vorurteilslos geprüft hat, es sonnenklar ist, daß gerade hier der im Gesetze vorgesehene Fall vorliegt, daß ein entlasteter Beamter und Professor einen moralischen Anspruch auf Wiedereinstellung in sein Lehramt hat.
Wir haben darum grundsätzlich von der Aufstellung einer Liste mit der Nennung auch anderer Namen Abstand genommen. Wir wollen um des Prinzips der Rechtsgleichheit und der wissenschaftlichen und persönlichen Qualität willen den bisherigen Inhaber des Lehrstuhls, Prof. Gerstenberg wieder haben und keinen anderen.
Damit wollen wir nicht dem Vertreter Gerstenbergs in dieser Zeit, Prof. Kieser gegenüber, ungerecht sein. Er hat das Lehramt für neuere Kunstgeschichte, mit dessen Betreuung die Fakultät ihn auszeichnete, gewissenhaft und gründlich verwaltet. Wir haben den Eindruck, daß er in der Erfüllung dieser Aufgabe gewachsen ist, wir sehen mit Vertrauen und Zuversicht seinen künftigen Leistungen und seiner Würdigkeit einer späteren Nachfolge entgegen. Wir können aber nicht verkennen, daß er heute sich wissenschaftlich noch nicht mit Herrn Gerstenberg messen kann und wir können unter keinen Umständen es billigen, wenn die Tatsache, daß er vom Gesetze nicht betroffen ist, allein genügen soll, um den großen Vorsprung Gerstenbergs, des zweimal Entlasteten, an produktiver Leistung und bewährter Lehrbefähigung auszugleichen.
Wir bedauern es, daß die Vertretung von Herrn Kieser ihn nun schon mehrere Semester in Anspruch genommen hat. Dies ist aber nicht die Schuld der Fakultät, sondern ist auf die Langsamkeit des Spruchkammer-
verfahrens und die in diesem Fall nur verzögernde Wirksamkeit des Kassationshofes zurückzuführen. Die Fakultät muß die Verantwortung hierfür ablehnen und kann allein aus dieser Tatsache der langen Dauer der Vertretung keine Dankbarkeitsverpflichtung gegenüber Herrn Kieser ableiten, die etwa größer wäre als unsere Verpflichtung: der deutschen Universität einen bedeutenden Gelehrten zu erhalten.
Die Weltgeltung der deutschen Wissenschaft von 1914 beruhte darauf, daß bei der Besetzung von Lehrstühlen an die zu Berufenden der höchste wissenschaftliche Maßstab angelegt wurde. Heute, wo uns fast nichts mehr geblieben ist als unser Bildungswesen, wäre es eine schwere Verfehlung, diesen Grundsatz zu verraten. Auf unseren Fall angewandt heißt das: Gerstenberg ist der beste Kunsthistoriker, der auf unseren Lehrstuhl zu bekommen ist. Er stand auf 13 Listen, viermal betont an erster Stelle. Es haben also 13 Universitätsfakultäten sich für ihn ausgesprochen. Heinrich Wölfflin, s. Zt. der bedeutendste Kunsthistoriker, hat ihn mit der neuen Herausgabe seines „Dürer“ 1943 betraut. Im In- und Ausland ist Gerstenberg hoch angesehen. Er ist von ausnehmender Frische und geistiger Regsamkeit. Er bietet die beste Gewähr für die Heranbildung von Kunsthistorikern.
Im Vergleich zu ihm stand Kieser noch auf keiner Liste, ist von ihm außer ein paar Aufsätzen nichts gedruckt, nicht einmal die Dissertations- und Habilitationsschrift.
Aber auch andere Kandidaten, die etwa zu haben wären, können sich mit Gerstenberg nicht messen.
Aus all diesen Gründen fühlen sich die Gelehrten, die gemeinsam diesen Beschluß gefaßt haben, in ihrem Gewissen verpflichtet, diesen Fall auf das Nachdrücklichste für das zu erklären, was er nun geworden ist: Nämlich nicht ein Sonderfall einer beliebigen Rückberufung, sondern ein allgemein bedeutsamer Fall, an dem sich etwas Grundsätzliches entscheidet, und zwar nicht nur für eine Fakultät an einer Universität, sondern für die gesamtdeutsche Universitätswelt und deutsche wissenschaftliche Freiheit. Wir haben als Generation mehr als wohl jemals zuvor die Verantwortung dafür, daß auf unseren akademischen Nachwuchs das Höchste und Beste unserer wissenschaftlichen Überlieferungen in der denkbar besten Form und durch ihre am höchsten qualifizierten Träger wirklich und lebendig übertragen wird. Die Gefahr ist ohnehin, heute nur allzu groß, daß dieses Geistesgut durch Krieg, totalitäre und geistfeindliche Diktatur und politisches Denunziantentum seit 1933
bereits vielfach in einer nicht wieder gut zu machenden Weise abgerissen worden ist. Wir müssen alles tun, wirklich alles, um zu verhindern, daß diese höchsten Kulturwerte unseres Volkes über das schon Geschehene hinaus auch noch vorsätzlich weiter zerstört werden.
Nachdem die amerikanische Militärregierung sich selber verpflichtet hat, Fälle, die nach einer durch Weisung des Kassationshofes erfolgten Überprüfung ein zweites mal positiv entschieden wurden, nicht ein zweites mal anzutasten, steht es uns als deutschen Wissenschaftlern frei, von der eigenen Regierung und den in ihr beauftragten Hütern unserer kulturellen Tradition, die gleiche freiwillige Selbstbeschränkung zu erwarten.
Wir fühlen uns zu jedem denkbaren Appell verpflichtet und bitten darum noch einmal das Staatsministerium inständig und eindringlichst, die hiermit erbetene Wiedereinstellung von Prof. Dr. Kurt Gerstenberg zu verfügen.
Beiliegend Auszüge aus dem [Unterschrift]
Spruchkammerverfahren. Prof. Dr. Ulrich Noack
An das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus
München
Salvatorplatz 2
Betreff: Wiederbesetzung des o. Lehrstuhls für Mittlere und Neuere
Kunstgeschichte an
der Universität Würzburg,
hier: Sondervotum.
Die Philosophische Fakultät der Universität Würzburg hat in ihrer überwiegenden Mehrheit beschlossen, zur Wiederbesetzung des oben genannten Lehrstuhls ohne Aufstellung einer Vorschlagsliste beim Ministerium ausschließlich die Wiedereinstellung seines früheren, als Pg. von 1933 entlassenen Inhabers, Prof. Gerstenberge, zu beantragen. Demgegenüber glauben die unterzeichneten Mitglieder der Fakultät auf die ordnungsgemäße Vorlage eines Dreier-Vorschlages nicht verzichten zu können.
Es veranlaßt sie dazu einmal das ernste Bedenken, ob es sich mit unserer kulturpolitischen Verantwortlichkeit der jungen Generation gegenüber grundsätzlich verträgt, Männer, die jedenfalls in den ersten Jahren nach 1933 durch ihre aktive Parteinahme für den Nationalsozialismus die Machtstellung des 3. Reiches zu ihrem Teil erheblich gestärkt und gefördert haben, den Studenten wieder als Lehrer, Erzieher und geistige Führer zu geben, sofern sie nicht späterhin durch eine wirklich eindeutige, gradlinige und verantwortungsbewußte Haltung dem Regime gegenüber ihren damaligen verhängnisvollen Irrtum ausgeglichen und annulliert haben. Sodann – da H. Gerstenberg als aktiver Professor nur mehr für etwa drei Jahre in Frage käme – die Absicht, die Möglichkeit einer dringend erwünschten Verjüngung des Lehrkörpers der Universität offen zu lassen, wobei als selbstverständlich vorausgesetzt wird, daß im Falle einer anderweitigen Besetzung des Lehrstuhls Herrn G. durch Emeritierung oder Pensionierung die ihm zukommende wirtschaftliche Grundlage und damit die Möglichkeit zur Weiterführung seiner wertvollen wissenschaftlichen Arbeit zurückerhält. Und drittens und nicht zuletzt die moralische Verpflichtung gegenüber dem ao. Prof. Emil Kieser, der nunmehr sechs Semester lang den Lehrstuhl zur vollen Zufriedenheit der Fakultät
vertreten hat und so bei der Wiederbesetzung desselben u. E. nicht von vornherein übergangen werden kann.
Demgemäß lautet unser Vorschlag folgendermaßen:
1) Pari passu Herr Gerstenberg und Herr Kieser.
a) Die ausgezeichnete und lang erprobte wissenschaftliche Qualität von Herrn Gerstenberg ist völlig
unangefochten; sie wird auch in allen zur Wiederbesetzung des Lehrstuhls eingeholten Gutachten
führender Kunsthistoriker nachdrücklich unterstrichen und ebenso von den Unterzeichneten restlos
anerkannt. In politischer Hinsicht ist Gerstenberg durch die Spruchkammer, deren erstes, auf „Entlas-
tung“ lautendes Urteil durch den Kassationshof zurückgewiesen wurde, erneut und nun in rechtskräfti-
ger Weise als entlastet erklärt worden. Es bleiben trotzdem gewisse Bedenken, ob sich in Gerstenbergs
späterer ablehnender Haltung gegenüber dem 3. Reich tatsächlich – auch im Rahmen des damals
Möglichen – eine so klare und eindeutige Abwendung vom Nationalsozialismus auch nach außen hin
bekundete, wie wir sie nach den obigen Ausführungen glauben erwarten zu müssen. Wir verweisen
diesbezüglich zur Beurteilung des Falles auf das Spruchkammerurteil samt dem dort zur Entlastung
Gerstenbergs vorgebrachten Material.
b) Emil Kieser, geb. 12.3.1896, seit 1932 Konservator am M. v. Wagner-Museum der Universität
Würzburg und Privatdozent für mittlere und neuere Kunstgeschichte, seit 1940 ao. professor, ist
politisch völlig unbelastet (mit Ausnahme der NSV auch keinerlei Zugehörigkeit zu den „angeglieder-
ten“ Organisationen). Seine wissenschaftliche Publikation umfaßt etwa 20 Aufsätze oder kleinere
Untersuchungen bes. über Rubens und Rembrandt sowie über verschiedene Stücke des Wagner-
Museums. Die Arbeiten verraten nach dem Urteil von Prof. v. Einem–Frankfurt/Main „eine
große Kenntnis und intensive Beschäftigung nicht nur mit formgeschichtlichen, sondern auch mit
ikonographischen und allgemein geistesgeschichtlichen Fragen, die an seiner Forscherqualität keinen
Zweifel lassen“, während H. Jantzen–München ebenfalls „ein paar sehr gute Rubens-Abhandlungen“
rühmt. Als erheblicher Mangel ist jedoch, bes. in Anbetracht von Kiesers Alter, das Fehlen von Publika-
tionen größeren Formats festzustellen, wobei allerdings darauf hinzuweisen ist, daß zwei fertige Manu-
skripte der Würzburger Brandkatastrophe vom März 45 zum Opfer gefallen sind. Bezüglich seiner
durchaus erfolgreichen Lehrtätigkeit ins-
bes. in den letzten zweieinhalb Jahren, für die ihm die Fakultät mehrfach und einstimmig ihre volle An-
erkennung und ihren Dank ausgesprochen hat, verweisen wir auf das mitfolgende Gutachten seines
nächsten Fachkollegen Nöthes. Im Ganzen genommen erscheint so Kieser als Gelehrter und Lehrer
durchaus fähig und würdig, einen Lehrstuhl für Kunstgeschichte mit Erfolg übernehmen zu können.
2) Als Dritten nennen wir den von seinem Lehrer H. Jantzen–München warm empfohlenen Dr. Karl
Hermann Usener, geb. 1905, Privatdozent für Kunstgeschichte an der Universität München seit 1938.
Das Spruchkammerurteil hat ihn als „Mitläufer“ eingestuft, obgleich er niemals der Partei angehörte,
und er scheint, nachdem er gegen das Urteil Berufung eingelegt hat, begründete Aussicht auf „Ent-
lastung“ zu haben. Seine wissenschaftliche Produktion ist allerdings infolge der Kriegsverhältnisse noch
ziemlich gering, sie umfaßt fünf oder sechs Aufsätze zur mittelalterlichen Kunstgeschichte. Seine Habi-
litationsschrift „Studien zur Buchmalerei der Maas-Schule“ (1938, im Druck zweimal durch Bomben-
angriff vernichtet) wird von Jantzen als „eine sehr reife Untersuchung“ gerühmt, ein größeres Werk
über die deutsche Goldschmiedekunst des [früheren?] Mittelalters (bis zur Gotik) ist demnächst zu
erwarten. Seine bereits zahlreichen Vorlesungen behandeln hauptsächlich Themen wie die „Europäi-
sche Landschaftsmalerei“ und die „Deutsche Barock-Architektur“ auch über den mittelalterlichen Rah-
men hinaus. Seine Lehrbegabung wird von Jantzen als „ausgezeichnet“ hervorgehoben, wie dieser über-
haupt überzeugt ist, daß Usener „auf Grund seiner wissenschaftlichen Qualifikation wie seiner vortreff-
lichen menschlichen und charakterlichen Eigenschaften einen Lehrstuhl erfolgreich verwalten würde.“
Würzburg, den 19. Juli 1948
gez. Prof.Dr. Erich Jenisch
gez. Prof.Dr. Franz Rauhut
gez. Prof.Dr. Michael Seidlmayer
Archäologisches Seminar
der
Universität Würzburg Würzburg, den 18.7.1948
An das
Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus - München
Betreff: Besetzung der ordentlichen Professur für Mittlere und Neuere
Kunstgeschichte an der Universität Würzburg.
Sondervotum 2
Vom Sondervotum 1 (Seidlmayer, Rauhut, Jenisch) unterscheidet
sich meine Stellungnahme dadurch, daß für mich nicht Prof. Gerstenberg
sowie das Entnazifizierungsproblem überhaupt im Vordergrund steht,
sondern die Person seines derzeitigen Stellvertreters Prof. Kieser.
Gegen die Wiedereinsetzung Herrn Gerstenbergs habe ich nichts
einzuwenden, denn ich weiß, daß er ein Gelehrter von anerkanntem Ruf
ist und kenne ihn seit 1941 als ausgesprochenen Gegner des National-
sozialismus.
Andererseits dürfte ihm Herr Kieser an wissenschaftlicher Be-
fähigung meines Erachtens nicht nachstehen. Wenn er in Fachkreisen sehr
viel weniger bekannt ist, so vor allem deshalb, weil zwei bereits fertige
umfangreiche Manuskripte (ein Buch über P. P. Rubens und der ausführliche
Gemäldekatalog des M. v. Wagner-Museums) bei dem Brand von Würzburg im
März 1945 zu Grunde gegangen sind.
Herr Kieser hat seit Wiedereröffnung der Fakultät d.h. seit
sechs Semestern die Kunstgeschichte vertreten und zwar mit vollem Erfolg.
Bei gemeinsamen Übungen konnte ich mich von der Breite und Tiefe seines
Wissens wie von der Lebendigkeit und Originalität seiner Vortragsweise
überzeugen. Ich würde es daher als ausgesprochene Ungerechtigkeit
empfinden, wenn er bei der Besetzung der Professur überhaupt nicht
berücksichtigt würde.
Daher schlage ich die Aufstellung einer Liste vor und zwar:
1. Prof. Gerstenberg, 2. Prof. Kieser, 3. Dr. Usener, der auch mir
als besonders tüchtiger Gelehrter bekannt ist. (vgl. Sondervotum 1).
gez. Prof. Dr. Hans Möbius
Philosophische Fakultät
der
Universität Würzburg
Würzburg, 21.7.1948
Sehr verehrter Herr Kollege!
Ich bitte Sie, doch sobald wie möglich durch
eine Zeile zu den beiden Sondervoten und auch zu meinem
Antrag für Gerstenberg kurz Stellung zu nehmen, etwa in dem
Sinne, ob Sie dem Antrag für Gerstenberg zustimmen und die
Sondervoten als solche anerkennen, da erst dann alle drei
nach München abgehen können
Herr Seidlmayer meint wir müssten zu diesem Zweck
erst nochmal eine Fakultätssitzung Anfang September
abhalten, fügt aber selber hinzu:"in diesem einen decken
sich doch die Wünsche beider Parteien, daß diese ganze An-
gelegenheit nunmehr endlich mit tunlichster Beschleunigung
und, wenn irgendwie möglich, bis zum Beginn des nächsten
Semesters ihrer endgültigen Lösungen zugeführt werde".
In diesem Sinne möchte ich gerade vorschlagen,
daß wir uns schon jetzt in dieser schriftlichen Form ver-
ständigen, und dadurch die Absendung der Anträge nach München
bereits Ende Juli ermöglichen.
Der Dekan:
gez. Prof. Dr. Ulrich Noack
Der Prodekan Prof. Dr. Ulrich Noack
in Vertretung des Dekans.
Würzburg, 28. Dezember 1948
AnWürzburg
Magnificenz!
Der Herr Dekan Prof. Dr. Seidlmayer hat mich gebeten, ihn während seiner Abwesenheit
in dieser Woche zu vertreten.
Vor mir liegt der Brief des Herrn Kollegen Rauhut an Eure Magnificenz,
dem sich der Herr Kollege Jenisch angeschlossen hat und der dem Wunsch der beiden Her-
ren entsprechend an alle Mitglieder der Fakultät gesendet wurde. Es wird darin Eure Mag-
nificenz um die große Freundlichkeit gebeten, an einer Sitzung der Philosophischen Fakultät
teilzunehmen, um dort „die Grundsätze der Zusammenarbeit einer Fakultät zu erörtern“ damit
in unserer Fakultät „die Möglichkeit einer kollegialen Zusammenarbeit wieder hergestellt wird“.
Der erste Satz des Briefes lautet: „In der Philosophischen Fakultät besteht eine
Spaltung“.
Ich möchte mir als Prodekan, der z.Zt. den Herrn Dekan vertritt und vor allem
als Sprecher der Fakultätsmehrheit, der in dem Rest des Briefes, ebenso wie diese Fakultäts-
mehrheit selbst, angegriffen wird, die Bemerkung erlauben, daß weder dem Anfang noch dem
Schluß dieses Briefes zugestimmt werden kann. In der Philosophischen Fakultät besteht keine
Spaltung mehr und die Möglichkeit einer kollegialen Zusammenarbeit ist damit wieder herge-
stellt. Der einstimmige Beschluß der Fakultät, die Wiedereinstellung von Herrn Kollegen Gersten-
berg beim Ministerium zu beantragen, hat die Spaltung überwunden und die Möglichkeit zur kol-
legialen Zusammenarbeit wieder hergestellt. Auch der Herr Kollege Rauhut hat mit seinem Brief,
wie er ausdrücklich schreibt „keineswegs die Absicht, den Fakultätsbeschluß umzustoßen.“
So sehr wir es selbstverständlich alle begrüßen würden, Eure Magnificenz bei
einer Fakultätssitzung in unserer Mitte zu sehen, so möchte ich doch, und ich
glaube auch hier im Sinne der Mehrheit zu sprechen, gegen eine Erörterung über „die Grundsätze
der Zusammenarbeit in einer Fakultät“ das Bedenken geltend machen, daß dabei die Gefahr be-
steht, die glücklich überwundene Spaltung wieder aufzureißen und die Möglichkeit einer künftigen
kollegialen Zusammenarbeit in unheilvoller Weise zu verschütten.
Die in dem Schreiben des Kollegen Rauhuts mir zugeschriebenen Äußerungen
bei der kampfreichen Fakultätssitzung vom 10. Dezember, fanden, wie Herr Kollege Rauhut ganz
richtig bemerkt, (freilich nur in der Form und dem Zusammenhang, in dem sie wirklich erfolg-
ten) die Zustimmung und Unterstützung der großen Mehrheit. Dies beruhte gerade darauf, daß
wir uns gegen den Versuch der Minderheit, uns Herrn Kieser aufzudrängen, zur Wehr setzen muß-
ten, weil dabei die eindeutigen Rechte des Herrn Gerstenberg, die durch zweimaligen Spruchkam-
merentscheid wieder hergestellt worden waren, gefährdet, ja verletzt werden sollten.
Nachdem wir früher den Wünschen der Minderheit, etwas für Herrn Kieser zu
tun, auf das äußerste entgegengekommen waren, der Kompromißvorschlag des Ministeriums
aber vom Senat aus rechtlichen Erwägungen abgelehnt worden war, konnten wir jetzt einer Be-
rücksichtigung des Herrn Kieser nur in der Form und nur soweit zustimmen, als sie mit den Rechten
des Herrn Gerstenbergs vereinbar ist. Wir mußten darum und mußten auch heute noch und auch
in künftigen ähnlichen Fällen in dem Versuch, die wohlerworbenen und wiederherzustellenden
Rechte eines Kollegen zu verletzen oder aufzuheben, eine Handlungsweise erblicken, die uns
eine kollegiale Zusammenarbeit unmöglich macht, weil sie dem Begriff der Kollegialität zuwider-
läuft.
Wir haben deswegen in jener Fakultätssitzung vom 10. Dezember unsere
Zustimmung zu einem Antrag, dem Herrn Kieser Titel, Rang und Rechte eines Ordinarius
zu verleihen, nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß alle Sondervoten, die in ihrer
Absicht auf eine Kränkung der Rechte des Herrn Gerstenberg hinausliefen, zurückgezogen
wurden. Wir mußten darauf bestehen, daß in dieser mit der Entnazifizierung zusammen-
hängenden Frage auf ein Sondervotum verzichtet wurde, das mit dem Buchstaben und
Geist des Gesetzes in Widerspruch stand und darum einen Mißbrauch des Rechts auf ein
Sondervotum darstellte.
Nach früheren Vorgängen, die sich nicht eigentlich im Rahmen der Fakultät abgespielt haben,
mußten wir befürchten, daß schon das Vorhandensein eines Sondervotums genügen würde, um
weiterhin den Anlaß zu einer der Fakultät nicht mehr sichtbaren Stellungnahme ihrer Mitglie-
der anderen Ortes zu bieten, ein Verfahren, das mit den Grundsätzen kollegialen Zusammen-
arbeitens an einer Fakultät nicht länger in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Es ist hierüber in der Fakultätssitzung vom 10. Dezember noch mehr
und sehr Deutliches gesagt worden. Im Falle einer neuen Erörterung in der Fakultät in
Gegenwart Eurer Magnificenz über „die Grundsätze der Zusammenarbeit einer Fakultät“
würde es unvermeidlich sein, diese in dem Brief von Herrn Kollegen Rauhut nicht erwähn-
ten Punkte noch einmal und dann sogar mit gesteigerter Deutlichkeit zu sagen. Ich würde
dies selbstverständlich für meine Pflicht halten, wenn ich durch eine solche Erörterung in
die Zwangslage gebracht würde, noch deutlicher zu werden und auch noch auf andere Vor-
gänge zurückzukommen. Ich glaube aber nicht, daß damit dem Frieden der Fakultät und
der Verbesserung ihrer kollegialen Zusammenarbeit gedient sein würde.
Aus diesen Gründen möchte ich von einer neuen Erörterung, wie sie von
Herrn Kollegen Rauhut angeregt wird, Eurer Magnificenz abraten.
Nur dies darf ich vielleicht noch gerade in diesem Zusammenhang be-
merken, was ich bisher trotz vielen fruchtlosen Streits in der Fakultät über Sinn und Zweck
der „Entnazifizierung“ zu erörtern vermieden habe: Ich bin der Einzige in der Fakultät, der
laut amtlichen Ausweises zu den „religiös und politisch Verfolgten“ gehört. Als ich 1944 sechs
Wochen lang mit der Aussicht gehängt zu werden im Gefängnis der Gestapo saß, habe ich
mir gelobt, im Falle der Rettung und neuen Freiheit künftig allen Methoden der politischen
Verfolgung aus allen Kräften entgegen zu wirken. Und nichts soll mich jetzt und in Zu-
kunft davon abhalten!
Bei dieser Gelegenheit möchte ich die schon der Fakultät früher mitge-
teilte Absicht auch auf dem Dienstwege über das Dekanat Eurer Magnificenz mitteilen,
daß ich am 7. Januar 1949 in München auf dem Ministerium vorsprechen werde, um –
im Interesse des wiederhergestellten Friedens der Fakultät und seiner Sicherung – auf
eine möglichst baldige Durchführung des einstimmigen Fakultätsbeschlusses in meiner
Eigenschaft als Prodekan und Sachbearbeiter der fraglichen Angelegenheit hinzuwirken.
[Unterschrift]
Prof. Dr. Ulrich Noack, Prodekan.