BAYREUTH
Von Bernd Buchner
Ein flüchtiger Blick in die Zeitungen genügt, um die Aktualität von Bernhard Pfisters Spezialdisziplin zu konstatieren: Punktabzug für Eintracht Frankfurt, Sperre gegen Dieter Baumann, Abstiegsstreit in der Deutschen Eishockey-Liga (DEL), schließlich bei der Fußball-Europameisterschaft Ausschlussdrohung gegen England wegen des Hooligan-Problems. Die rechtliche Seite des Sports ist in aller Munde – Grund genug für ein Gespräch mit einem der Wegbereiter des deutschen Sportrechts.
Pfister ist nicht nur Gründervater des Bayreuther Aufbaustudiengangs Sportrecht, der inzwischen zum Diplomstudiengang Sportökonomie erweitert wurde, sondern auch Richter am Schiedsgericht des Deutschen Eishockeybundes. Mit dem Abstiegsstreit in der DEL, der in den vergangenen Monaten für Schlagzeilen sorgte, war der Jurist zwar nicht direkt befasst, doch als ausgewiesener Sportrechtler ist er mit der Materie bestens vertraut. Der Sachverhalt: Seitdem vor einigen Jahren die DEL gegründet wurde, war festgelegt, dass es keinen Auf- oder Abstieg geben sollte. Das gab den Vereinen Planungssicherheit und ermöglichte es ihnen, junge Spieler aufzubauen. Mitten in der Saison 1999/2000 wurde diese Regelung geändert. Die letztplatzierten und damit zum Abstieg verurteilten Essen Moskitos legten Protest ein und bekamen prompt Recht. In der kommenden Saison spielen in der DEL nicht mehr zwölf, sondern 13 Teams.
In den Augen Pfisters ist dies ein typisches Beispiel für die Kommerzialisierung des Sports, die in den vergangenen beiden Jahrzehnten in den Ligen Einzug gehalten hat. „Der alte Verbandssport ist hierarchisch und monopolistisch organisiert", erläutert der Jurist. „In den Verbänden sitzen viele Leute, die vom alten Sport kommen." Diese stünden den neuen Entwicklungen oft reserviert gegenüber. Im Gegensatz dazu sei etwa die DEL eine „rein kommerzielle Angelegenheit". Die Liga sei als GmbH organisiert, die Vereine als Kapital- oder Aktiengesellschaften. „Auch die Entscheidung gegen die Moskitos", so Pfister, „wird aus kommerziellen Gründen getroffen worden sein." Es gehe nicht an, als Aktiengesellschaft abzusteigen. „Da braucht man Planungssicherheit. Wenn diese plötzlich über den Haufen geworfen wird, leuchtet es mir ein, dass man sich dagegen wehrt und Recht bekommt."
Trotz seiner Tätigkeit als Richter beim Deutschen Eishockeybund hat der Bayreuther Professor persönlich keine besondere Beziehung zu dem rasanten Kufensport: „Ich habe in meinem Leben nur ein oder zwei Eishockeyspiele gesehen." Eher ist er für Tischtennis, Fußball und Volleyball zu haben – und für Schach. Ob er dafür immer die nötige Muße findet, lässt sich getrost bezweifeln. Denn Pfister ist auch musikalisch und literarisch bewandert, und obwohl er sich seit Oktober vorigen Jahres im Ruhestand befindet, bleibt er seiner Spezialdisziplin Sportrecht eng verbunden. Noch immer nimmt er an der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Diplomarbeiten und Prüfungen ab, fährt zu Kongressen und arbeitet wissenschaftlich.
Die Liste der Veröffentlichungen Pfisters ist lang.
Zuletzt erschien das „Praxishandbuch Sportrecht", ein Standardwerk, das er zusammen mit zwei Kollegen herausgegeben hat. Einer von ihnen ist der Anwalt von Katrin Krabbe, die im Mittelpunkt eines der ersten großen Dopingfälle in Deutschland stand. Pfister setzte sich seinerzeit für eine niedrigere als die vom Leichtathletikverband verhängte vierjährige Sperre ein. Diese und andere Fälle griffen Pfister und seine Kollegen immer wieder auf, sei es im „Konstanzer Arbeitskreis für internationales Sportrecht", an dessen Gründung der Bayreuther Professor beteiligt war, oder in der Zeitschrift „Sport und Recht", die er mit herausgibt. Der Kurztitel der Zeitschrift, die im renommierten Verlag C. H. Beck erscheint, ist sinnig: „SpuRt".
Vor zwei Jahrzehnten wäre die Verfestigung des Sportrechts als neues wissenschaftliches Feld an der Schnittstelle zwischen Sport und Jura noch undenkbar gewesen. „Sportrecht hat die größte Zuwachsrate im juristischen Bereich. Vor 20 Jahren gab es den Begriff noch gar nicht", sagt der Doyen dieser Disziplin. Bernhard Pfister, in Würzburg geboren, kam nach seiner juristischen Promotion als wissenschaftlicher Assistent an die Universität München, wo er sich 1973 mit einer Arbeit über Vermögensrecht habilitierte. Nach Lehrtätigkeiten in München und Konstanz nahm er 1981 den Ruf an die Universität Bayreuth an und war federführend an der Einrichtung des Aufbaustudiengangs „Sportrecht und Sportverwaltung" beteiligt.
Damit war Bayreuth die erste bundesdeutsche Universität mit einer Professur für Sportrecht. Durch die Kommerzialisierung tauchten immer wieder juristische Fragen im Sport auf. Die alten Verbandsfunktionäre, so Pfister, seien darauf schlecht vorbereitet gewesen. „Sie gingen allein vom Amateursport aus, und die Strukturen sind das heute darauf ausgerichtet." Doch der Siegeszug von Marketing und Sponsoring war nicht mehr zu stoppen. Pfister nennt ein bekanntes Beispiel: „Als Lothar Matthäus 1984 zum FC Bayern München kam, hatte er einen persönlichen Vertrag mit der Firma Puma. Die Bayern kooperierten jedoch mit dem Konkurrenten Adidas und hatten sich da verpflichtet. Wie soll man das nun juristisch lösen?"
Im Laufe der Zeit tauchten im Profisport viele weitere Rechtsprobleme auf, bis hin zum berühmten Fall Bosman mit seinen gravierenden Folgen. Ein belgischer Fußballer hatte vor einigen Jahren beim Europäischen Gerichtshof gegen die Ablösesummen im Profisport geklagt. „Inzwischen", so Pfister, „haben Bundesarbeitsgericht und Bundesgerichtshof entschieden, dass die Ablösesumme auch nach deutschem Recht sittenwidrig ist." Auch die Frage, ob es eine Begrenzung ausländischer Spieler geben dürfe, sei zumindest im Bereich der Fußballer aus EU-Staaten verneint worden.
Währenddessen erfreute sich der Bayreuther Aufbaustudiengang immer größerer Beliebtheit. Nach wenigen Jahren wandelte man ihn zu einem Diplomstudiengang Sportökonomie um und siedelte ihn bei den Sportwissenschaften an. Die Juristen sind „Zulieferer", so Pfister. „Wir geben Vorlesungen und Seminare und betreuen Diplomarbeiten, die sich mit juristischen Themen beschäftigen." Das Berufsbild der Ausbildung sei relativ breit, meint der Professor im Unruhestand. Mögliche Arbeitgeber sind Verbände, große Sportvereine, kommerzielle Förderer des Sports und Marketingagenturen. „Die Absolventen gehen überall dorthin, wo Sport kommerziell betrieben wird." Und das ist bekanntlich ein Markt mit hohen Zuwachsraten. Allein fünf Absolventen des Aufbaustudiengangs, so Pfister, seien beim Deutschen Fußballbund gelandet.